Themen.Informationen, Ideen, Forderungen und Tipps zu kmu-relevanten Sachthemen.
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Autor
Felix Werner
(Riehen) absolvierte von 1982 bis 1985 eine Buchhändlerlehre. 1986 machte er sich als Buchhändler selbständig. 1990 gründete er die Zentrale Buchhandelsschule in Olten, die er bis 2000 leitete. Von 2000 bis 2008 war er selbständig im Bereich Kommunikation und Projektmanagement tätig. 2008 war er als Geschäftsführer massgeblich an der Gründung und am Aufbau von LiteraturBasel beteiligt und als Messeleiter führte er zusammen mit Festivalleiter Egon Ammann die von Matthyas Jenny ins Leben gerufene BuchBasel erfolgreich weiter und lancierte zusammen mit dem Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verband den Schweizer Buchpreis. Im Mai 2012 hat er LiteraturBasel verlassen. Von Juni 2014 bis November 2019 war er Mitglied der Geschäftsleitung des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Seit Dezember 2019 ist er Inhaber der Zweinull GmbH. Seit 2014 ist Felix Werner Präsident des Verkehrsvereins Riehen, seit 2019 zudem Präsident der Stiftung Jahrbuch z’Rieche und der Gesellschaft Schweiz-Russland. Felix Werner ist seit der Gründung der Gruppe23 deren Geschäftsführer. |
Mindestlohn
Staatliche oder sozialpartnerschaftliche Lösung? Die Volksinitiative «Kein Lohn unter 23.-» verlangt die Einführung eines Mindestlohnes im Kanton Basel-Stadt. Am 13. Juni 2021 entscheiden die Stimmberechtigten darüber und über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament. Parteien und Sozialpartner haben Parolen gefasst. Die Gruppe23 sieht ihre Aufgabe darin, bei kmu-relevanten Fragen ergänzend dazu zu informieren. Die Mindestlohninitiative im Kanton Basel-Stadt und der Gegenvorschlag waren bereits Thema im KMU-Polit-WebIn und in der letzten Ausgabe unserer Zeitschrift. Einigkeit herrschte im WebIn darüber, dass ein 100%-Lohn zum Leben reichen sollte. Die Diskussion drehte sich primär um Ausnahmen und um die grundsätzliche Frage, ob der Staat in das gut funktionierende System der Sozialpartnerschaften eingreifen soll. Die Initiative sieht Ausnahmen vom Mindestlohn nur für Praktika, Ferienjobs von Schüler/innen, für Lernende und Familienmitglieder in Familienbetrieben vor. Der Gegenvorschlag würde einen Mindestlohn von 21 statt 23 Franken festlegen und insbesondere Arbeitnehmende davon ausnehmen, die nicht in der Schweiz tätig sind (zum Beispiel im Ausland tätige Angestellte von Reedereien, deren Sitz in Basel ist) oder Angestellte, die einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Der Gedanke dahinter: Gewerkschaften stimmen niedrigeren Mindestlöhnen nur aus gewichtigen Gründen zu und wenn sich die Sozialpartner einigen, soll der Entscheid nicht durch eine gesetzliche Regelung übersteuert werden. Eine deutliche Mehrheit der Arbeitgeber steht Initiative und Gegenvorschlag ablehnend gegenüber. Einerseits, weil sich das sozialpartnerschaftliche System in der Schweiz seit Jahrzehnten bewährt und Handlungsspielräume der Sozialpartner nicht durch zusätzliche staatliche Vorgaben eingeschränkt werden sollen. Ein zweites gewichtiges Argument ist der Zeitpunkt. Nach gut einem Jahr mit teilweise massiven Einschränkungen und existenzbedrohenden Ertragseinbrüchen ist die finanzielle Situation in vielen KMU, speziell in ertragsschwachen Branchen, sehr angespannt und kein Spielraum für zusätzliche Kosten vorhanden. Unterschiedlich bewertet wird das Risiko, dass viele Berufseinsteiger/innen wegen einem Mindestlohn auf eine Lehre und damit auf das Fundament für eine berufliche Karriere verzichten würden. Beim überwiegenden Teil der KMU werden schon heute existenzsichernde Löhne bezahlt. Diese Unternehmen richten einen Appell an Bund und Kantone, bei Vergaben in punkto Kosten ebenfalls nicht auf absolutem Minimalismus zu bestehen, sondern vermehrt auch volkswirtschaftlich relevante Faktoren in ihre Entscheide einzubeziehen. 29. April 2021 / Felix Werner |