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Themen.

Informationen, Ideen, Forderungen und Tipps zu kmu-relevanten Sachthemen.
Autor
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Philip Karger
Basel

ist nach einer landwirtschaftlichen Lehre und verschiedenen Weiterbildungen über die Mitarbeit in der familieneigenen Buchhandlung, einer Tochterfirma des S. Karger Verlags – einem der weltweit führenden medizinischen Fachverlage – in den Buch- und Verlagshandel eingestiegen. Von 2004 bis 2008 war er Geschäftsführer der Karger Libri AG. 2008 gründete er die Firma KargerInformation, die Coaching, Verkaufstrainings und Projektbetreuungen anbietet. Im gleichen Jahr wurde er in den Vorstand der Liberal-demokratischen Partei Basel-Stadt gewählt. Neben seiner beruflichen und politischen Arbeit ist Philip Karger auch als Autor und Fotograf tätig. Philip Karger gehört dem Vorstand der Gruppe23 seit 2019 an.

Digitalisierung

Cookies gehören auf den Tisch

Gegen leckere Cookies hat bis auf die Waage oder den Hausarzt niemand etwas einzuwenden. 
Weniger schmackhaft sind Cookies unter Umständen im Internet. Bei sorglosem Umgang können die Folgen schwer verdaulich sein. Durch bewussten Umgang oder Verzicht auf Cookies können Unternehmen punkten.


Bei fast allen Seiten im Internet muss man auf eine Cookie-Erklärung antworten, bevor die Seite sich öffnet. Bei Google kommt zum Beispiel beim Neustart und vor einer Suche jedes Mal die Meldung: «Google verwendet Cookies und andere Daten, um Dienste und Werbung bereitzustellen, zu verwalten und zu verbessern. Wenn Sie zustimmen, personalisieren wir die Inhalte und Werbung, die Ihnen basierend auf Ihren Aktivitäten in Google-Diensten wie Maps, YouTube und der Google Suche angezeigt werden. Die Nutzung unserer Dienste wird auch von einigen unserer Partner analysiert. Klicken Sie auf «Mehr anzeigen» oder sehen Sie sich Ihre Optionen jederzeit auf g.co/privacytools («g.co» ist übrgens die Grund-IP des Internetriesen) an.» 

Diesen Hinweis machen der Suchdienst – und auch alle anderen Sites im Internet – nicht aus eigenem Antrieb. Der Europäische Gerichtshof EuGH hat das so verlangt. Im Gesetz vom 1. Oktober 2020 heisst es, «die Webseitenbetreiber müssen für den Einsatz von Werbe-Cookies stets eine aktive Einwilligung vom Seitenbesucher einholen. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das zur Verweigerung der Einwilligung abgewählt werden muss, kann demnach nicht als wirksame Einwilligung aufgefasst werden. Auch über Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter muss informiert werden. 

Die Absicht der Gesetzgeber war es, dass die User besser informiert sind, was mit Ihren Daten passiert und wo sie weitergegeben werden. Die Frage ist nur, hat dieses Gesetz wirklich bewirkt, was ursprünglich beabsichtigt war? Natürlich bieten die Sites Optionen zur individuellen Einstellung an. Bei Google können aber zum Beispiel Standortinformationen, die Speicherung der IP usw. gar nicht abgestellt werden. Der wissbegierige User kann darum einfach nur entweder zustimmen oder nicht suchen. Da verstösst Google nicht gegen das Gesetz, der User muss ja nicht «googeln»! Wie viele andere Anbieter bietet Google auch die Möglichkeit sich «fest» anzumelden, dann muss man gar nicht mehr zustimmen, man gibt einfach sein Einverständnis für immer. Dafür ist der Angemeldete immer verbunden und niemand weiss, was da für Daten abgesaugt werden. Ob das die Idee der Datenschützer war? 

In erster Linie geht es bei der ganzen Geschichte um Cookies, diese kleinen, sogenannten Helfer, die vor allem den Wiedereinstieg in eine Site vereinfachen sollen. Die Frage ist nur, sind diese Cookies heute noch nötig? Cookies sollten zum Beispiel den Menschen erkennen, der zu einem Online-Shop zurückkommt oder im Shop helfen, das Erkennen der bereits bestellten Waren zu beschleunigen. Bei der heutigen Geschwindigkeit des Netzes und den Möglichkeiten, die insbesondere Anwendungen auf mobilen Geräten bieten, sind diese Helferlein kaum mehr nötig. Es sei denn für die Datensammelwut der Betreiber.
 
Explizit sind die staatlichen Anbieter hier zu erwähnen. Welchen Staat interessiert es nicht, wer, wo und wie unterwegs ist. Welcher Anbieter will nicht wissen, wo der User im Internet war, bevor er seine Applikation aufrief und wo er nachher hinging – beim Staat durchaus auch physisch. Bestes Beispiel für die staatlichen Lösungen sind die Covid Apps. Warum ist diese App durchwegs staatlich kontrolliert, andere Apps aus dem E-Government an Dritte vergeben? Die Statistiken, die über die Bewegungen, das Kaufverhalten usw. der Menschen in der Schweiz Auskunft geben zeigen eindrücklich, welche Daten gesammelt und verwertet werden. Vielleicht werden Sie sich jetzt fragen, warum der Staat oder Dritte diese Daten nicht bekommen und nützen sollen? Genau hier zeigt der Kryptoskandal, wie einfach Daten – auch in der Schweiz – verkauft und gehandelt werden. Die harmloseste Variante ist, dass Sie Werbung von Anbietern bekommen, mit denen Sie nie zu tun hatten. 

Was aber wenn, wie 2018 in Indien geschehen, Millionen biometrischer Daten entwendet und verkauft werden? Fingerabdrücke können nicht mehr zuverlässig für die Beweisführung dienen. Indische biometrische Pässe werden zu hunderten im Darknet angeboten. Für 3‘000 Euro kann ein Pass mit frei wählbaren biometrischen Merkmalen gekauft werden. Das machte sich zum Beispiel der «Islamische Staat» zunutze, um mit gefälschten Fingerabdrücken Finanztransaktionen zu tätigen. Wie beweisen Sie dann, dass es nicht Sie waren, die Material für die Herstellung einer Bombe bestellt oder an einem anderen Verbrechen beteiligt waren?

Hand aufs Herz: Wer hat die Cookie-Erklärung von einer Internetseite je durchgelesen oder wer nutzt sogar ein AddOn eines Suchdienstes, damit diese Erklärungen nicht einmal mehr erscheinen? Ich habe leider keine Patentlösung für dieses Problem. Ausser vielleicht, dass Seitenprogrammierer auf die Cookies verzichten könnten. Darauf können die Unternehmen Einfluss nehmen.

Es könnte einen positiven Einfluss für das Image eines Unternehmens haben, wenn auf der Website der Hinweis erscheint, dass die Seite keine Cookies verwendet und die Daten der Nutzerinnen und Nutzer konsequent schützt. Das könnte Schule machen.

Sehr genau hinzuschauen gilt es auch bei E-Identitäten, denn auch hier besteht ohne ausreichende Sicherheit und Kontrolle die Gefahr, dass sensible persönliche Daten veräussert oder zweckentfremdet verwendet werden, wenn zum Beispiel gespeicherte Gesundheitsdaten plötzlich darüber entscheiden, ob ich eine Arbeitsstelle bekomme oder eine Lebensversicherung abschliessen kann. Keine schöne neue Welt.  

05.02.2021 / Philip Karger

Unser Partner

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